Nicht vergessen...
Telefonieren in Frankreich
Anruf aus dem Ausland nach Frankreich:
• Wählen Sie 00 33, dann die entsprechende
9-stellige Telefonnummer. Beachten Sie bitte, dass die erste 0
nicht gewählt werden darf.
Beispiel (wenn Sie eine französische Festnetznummer
anrufen möchten):
Um die folgende französische Telefonnummer 01 22 33 44 55
anrufen zu können, wählen Sie: 00 33 1 22 33 44 55
Anruf einer französischen Mobilfunknummer aus dem
Ausland:
• Wählen Sie 00 33, dann die Handynummer ohne
der ersten 0.
Beispiel (wenn Sie eine
französische Mobilfunknummer anrufen möchten):
Um die Handynummer 06 22 33 44 55 in Frankreich anrufen zu können,
wählen Sie:
00 33 6 22 33 44 55
Anruf einer französischen Telefonnummer in Frankreich:
• Wählen Sie die 10 Nummern einschließlich
der 0.
Anruf aus Frankreich ins Ausland:
• Wählen Sie 00, dann die entsprechende Länderkennzahl
des Landes, das Sie anrufen möchten, gefolgt von Ihrer Wunschtelefonnummer
ohne der ersten 0.
Internationale Länderkennzahlen
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Sie hier die Übersicht aller Länderkennzahlen im pdf-Format
herunter.
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Download des Programms.
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Reisepass und Visum
Reisepass
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten müssen ihren Reisepass
am französischen Zoll vorzeigen.
Visum
Alle ausländischen Staatsbürger, die nach Frankreich
einreisen möchten, müssen in der Lage sein, an der Grenze
vorschriftsmäßige Nachweise über den Grund der
Einreise und die Art der Unterbringung zu erbringen.
In bestimmten Fällen ist ein Visum erforderlich. Informieren
Sie sich vor Abreise beim französischen Konsulat über
die Einreisebestimmungen für Ihr Land!
Wenn Sie länger als 3 Monate in Frankreich bleiben möchten
und Ihr Land kein Mitglied der Europäischen Gemeinschaft
ist, müssen Sie ein Visum für einen längerfristigen
Aufenthalt beantragen (oder ein Studentenvisum - "visa d'études
longue durée")
Um herauszufinden, ob Sie ein Visum benötigen,
um nach Frankreich einreisen zu können, besuchen Sie folgende
Seite: www.diplomatie.gouv.fr/venir/visas/index.html
Für Informationen über die Gebühren:
www.diplomatie.gouv.fr/venir/visas/tarif.html
Minderjährige, die alleine reisen, müssen im Besitz
einer « Autorisation de sortie du territoire » sein,
einer von den Eltern unterschriebenen Ausreisegenehmigung.
Botschaften und Konsulate:
Für Auskünfte über die Auslandsvertretungen in
Frankreich besuchen Sie folgende Seite:http://www.expatries.org/annuaires/repdipfr.asp
Flüge:
Rufen Sie die Airline 72 Stunden vor Abflug an und lassen Sie
sich die Flugnummer und die Abflugszeit bestätigen.
Bei internationalen Flügen beginnt der Check-in 3 Stunden
vor Abflug.
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oben
Medizinische Hinweise
Empfohlener Impfschutz
Suchen Sie Ihren Arzt 4 bis 6 Wochen vor Abreise auf, um folgende
Impfungen durchführen zu lassen:
• Hepatitis A oder Immune Globulin (IG). Obwohl Nord-, Süd-
und Westeuropa sowie die Mittelmeerregionen (Italien und Griechenland)
keine Risikozonen sind.
• Hepatitis B. Falls Sie Kontakt zu Blut oder Geschlechtsverkehr
mit den Einheimischen haben, länger als 6 Monate in Südeuropa
bleiben oder wegen einer medizinischen Behandlung zu den Risikogruppen
gehören sollten.
• Die Hepatitis B Schutzimpfung wird mittlerweile allen
Jugendlichen zwischen 11 und 12 Jahren empfohlen.
Krankenversicherung
•Für Staatsangehörige aus EU-Staaten:
Besorgen Sie vor Abreise den Auslandskrankenschein E.111
von Ihrer Krankenversicherung. Dieser ermöglicht Ihnen eine
Rückerstattung der Arzt- und Medizinkosten nach Ihrer Rückkehr.
• Für Staatsangehörige aus anderen Ländern:
Wenden Sie sich an eine Versicherungs- und Dienstleistungsgesellschaft,
die Sie gegen Krankheit oder Unfall in Frankreich versichert.
Versichern Sie sich vor Ihrer Abreise, dass Sie ausreichend
versichert sind.
Falls Sie es nicht sind, raten wir, die Sprachenschule ACCORD,
Ihnen die Versicherungsgesellschaft AVI International –
Tel.: 0033.1.44.63.51.07 / Fax: 0033.1.40.82.90.35 –
E-Mail: avi-international@worldnet.fr
, vor allem für Jugendliche unter 18 Jahre.
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oben
Währung
Eine einheitliche europäische Währung
(Euro): La monnaie unique européenne (Euro):
Der Euro ist die offizielle Währungseinheit von 12 Mitgliedsstaaten
(Frankreich inklusive) der Europäischen Union. Die ersten
Euro-Banknoten und –münzen wurden am 1. Januar 2002
eingeführt und ersetzen seit dem 17. Februar 2002 vollständig
den Französischen Franc. Euro ( € ) = 100 cents.
Wechsel:
Der Geldwechsel kann am Flughafen oder in verschiedenen größeren
Hotels durchgeführt werden, allerdings sind dort die Wechselgebühren
meist höher. Es ist daher ratsam, Bargeld in Banken oder
Wechselstuben anzukaufen oder zu verkaufen.
Wichtige Telefonnummern bei Kreditkartenverlust in Frankreich:
American Express: 01.47.77.70.00 oder 72.00; www.americanexpress.fr
Diners Clubs : 01.49.06.17.50 oder 01.47.62.75.75 oder 08.20.08.20.536;
www.dinersclub.fr
Eurocards/ Mastercard: 01.45.67.84.84
VISA: 01.42.77.11.90 oder 45.45 oder 08.36.69.08.80; www.carte-bleue.com